VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden nachstehende Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und wird von der Fa. Jan. K. Kube e.K. im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt mit Ausnahme der Eigenware. Alle Versteigerungs-Objekte sind mit einer an den Schluss der Katalogbeschreibung gesetzten Nummer versehen, mit der der Einlieferer kenntlich gemacht wird. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Namens des Einlieferers besteht nicht. Die Eigenware ist im Katalog vorne benannt.
2. Alle zur Versteigerung eingelieferten Gegenstände können vor der Auktion an mindestens einem Tag besichtigt werden, jedoch nicht während der Ausbietung. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich am Auktionstag befinden. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB. Die Fa. Jan K. Kube e.K. übernimmt keine Haftung für offene und versteckte Mängel und Zuschreibungen, verpflichtet sich jedoch unverzüglich vorgetragene und begründete Mängelrügen an den jeweiligen Einlieferer weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen, zugehörige schriftliche Erläuterungen oder mündliche Angaben hierzu wird nicht gehaftet, es sei denn, der Fa. Jan K. Kube e.K. ist grobes Verschulden vorwerfbar.
Der Versteigerer kann Losnummern zusammenziehen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausrufen oder zurückziehen. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung oder der Vorbesichtigung auszuschließen, insbesondere wenn sie den Ablauf der Versteigerung stören, sich in Abnahme- oder Zahlungsverzug befinden oder mutwillig bieten. Dem Versteigerer steht es frei, Gebote abzulehnen.
3. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog genannten Limitpreis, Untergebote werden nicht angenommen. Es wird in der Regel um 10 % gesteigert. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des höchsten Gebotes. Bei gleichhohen Geboten oder wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot angegeben wird, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag ergangen ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen, kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand neu aufrufen.
In diesem Falle wird ein vorgegangener Zuschlag unwirksam. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d. h. vor Ausruf der nächsten Losnummer zu erheben. Wird das Katalog-Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt (u.V.) erteilen. Das Angebot zum Limit an die Allgemeinheit der Bieter bleibt jedoch bestehen. Der Versteigerungsgegenstand kann im Falle eines Limit-Nachgebots auch ohne Rücksprache anderen Bietern zugeschlagen werden, andererseits sind Vorbehalts-Zuschläge für den betreffenden Bieter vier Wochen verbindlich. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und seine sich hieraus ergebenden Rechte verfolgen, er kann aber auch dem nächstniedrigeren Bieter den Zuschlag erteilen oder den Aufruf wiederholen.
4. Schriftliche Gebote müssen 24 Stunden vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sein unter genauer Adressenangabe des Bieters und dessen Unterschrift, die angegebene Los-Nummer gilt als verbindlich, Irrtümer gehen zu Lasten des Bieters. Bieter, die während der Auktion telefonisch mitbieten wollen, müssen hierzu einen schriftlichen Auftrag abgeben, der 24 Stunden vor der Versteigerung eingegangen sein muss. Ein Anruf des Versteigerers erfolgt nur bei Limitpreisen ab € 300,–, für das Zustandekommen der Telefonverbindung haftet der Versteigerer nicht, die Uhrzeit der Anrufe und versuchten Anrufe wird protokolliert. Jeder Saalbieter hat vor Beginn der Versteigerung seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Stellvertreter haften in jedem Fall neben dem Vertretenen persönlich.
5. Der in der Versteigerung erteilte Zuschlag ist der Netto-Preis. Auf diesen Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 28 % erhoben. Ab 1. 1. 1995 gilt in Deutschland die Differenzbesteuerung (lt. § 25 A UStG in der Form vom 9. 8. 1994). Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen und ist auch bei Ausfuhrlieferungen nicht erstattungsfähig, da eine Inlandsleistung vorliegt.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der gesamte vom Käufer geschuldete Betrag ist sofort fällig und in € bar bei der Fa. Jan K. Kube e.K. einzuzahlen. Eine andere Zahlungsweise, z. B. Scheck ist nur nach vorheriger Vereinbarung, bei unbekannten Kunden unter gleichzeitiger Vorlage des Ausweises, möglich. Auf schriftliche Gebote und Telefonzuschläge hin ergangene Rechnungen sind binnen zehn Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen. Erfolgen bei Annahme ausländischer Zahlungsmittel und Schecks innerhalb einer angemessenen Frist Kursverluste, gehen diese und anfallende Bankspesen zu Lasten des Käufers und es erfolgt Nachberechnung. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen können wegen Überlastung, Fehler oder Irrtümer enthalten, eine Prüfung und Berichtigung bleibt vorbehalten.
6. Das Eigentum an ersteigerter Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Ersteigerte Ware wird nur nach vollständiger Bezahlung ausgeliefert, bei schriftlich ersteigerter Ware erfolgt der Versand erst nach Zahlungseingang. Gerät der Verkäufer in Zahlungsverzug, berechnet die Fa. Jan K. Kube e.K. Zinsen von 1 % je angefangenem Monat. Weitergehende Schadensersatzansprüche vorbehaltlich. Stundung wird nicht gewährt.
7. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der oder die Gegenstände können auch bei einer der folgenden Auktionen nochmals versteigert werden. Falls der oder die Gegenstände hierbei veräußert werden, erlöschen die Rechte des säumigen Käufers aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag, er haftet jedoch andererseits für einen etwaigen Mindererlös ohne Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös zu haben.
8. Gegenstände, die nicht spätestens 14 Tage nach der Auktion abgeholt wurden, können im Namen und auf Kosten und Gefahr des Käufers eingelagert oder Dritten (z. B. einer Spedition) zur Lagerung übergeben werden. Für die Einlagerung beim Versteigerer wird pro Objekt und Tag eine Gebühr von bis zu € 5,– bzw. der Kostenersatz einer Spedition berechnet. Der in Abnahmeverzug stehende Käufer trägt auch die Kosten notwendiger Versicherungen. Die Herausgabe eingelagerter Sendungen ist nur an einem vom Versteigerer schriftlich mitgeteilten Termin möglich.
9. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den Freihandverkauf.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist München. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG).
11. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin angebotenen und abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des „Dritten Reiches“ nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 Strafgesetzbuch). Die Fa. Jan K. Kube e.K., ihre Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
Der Versteigerer: Jan K. Kube
CONDITIONS OF SALE
This is a free translation and only the German version has legal force. All bidders agree to the conditions of sale as stated below:
1. Jan K. Kube e.K., Auctioneer, acts as a commissioner for unnamed consignors. All business and all invoices are in EURO (€) only.
2. All lots can be examined at our place in SUGENHEIM Castle the week before the sale, also 2 hours on sales day before sale starts. It is not possible to send lots for examination to prospective bidders. All lots are sold “as is” with all faults, imperfections and errors of description. Prospective bidders submitting written “order bids” may file complaints within six weeks after the sale, however this does not entitle them to delay final payment of our invoice. Catalogue descriptions are made as conscientiously as possible, nevertheless no descriptions shall be deemed as a warranty.
3. The Auctioneer reserves the right to withdraw, separate, combine or rearrange any lot without giving a reason.
4. Order bids will be handled carefully without any extra charge, however, without warranty. Bids marked “best price” or “in any case” will not be accepted. Please note a definite maximum bid price on your order bid. Please be informed that only the lot number is valid on your order bid, all error is on bidder’s risk. Also misunderstandings resulting from phone calls, telegrams, telexes or fax letters are at the bidder’s risk.
5. You can bid: by order bid (postal letter or fax), in person at the sale room, or by phone. If bidding live by phone please send a fax letter 24 hours before sale date latest, note the lot you want to bid by phone and sign it. We will call you during the sale (please be informed that we do about 250 lots per hour). Bids by e-mail: scan with signature. New customers please with copy of identity card.
6. With the fall of the hammer a lot is won by the highest bidder. However, the Auctioneer may refuse any bid submitted in person or by letter if said bidder is unknown to him or does not have a satisfactory reference.
7. The successful bidder is obliged to take and pay for the won lot. From then on the successful bidder bears all risks for won lots, however, until full payment the lot remains the property of the Auctioneer.
8. Commission is 28% on top of the hammer price, including V.A.T. The V.A.T. is not refundable, also not for customers outside Germany.
9. Payment is due immediately in cash and only in EURO. Checks are only accepted on special arrangement prior to the sale and must cover the total amount due including all costs for necessary packing, mailing, insurance and all bank charges.
10. If invoice is sent to a postal bidder it includes our charges for packing, mailing and insurances.
11. All consignments are made at the buyer’s risk and expense.
12. No lot may be claimed until paid in full.
13. Late payment may be subject to a 2% surcharge and in addition legal interests can also be demanded.
14. All foregoing conditions are also valid if buying unsold lots after the sale.
15. Place of jurisdiction for all parties is Munich, Germany.